Für die Umsetzung einer umfassenden integralen Planung wurden folgende Instrumente eingesetzt:


Selbstverpflichtung des Bauherren
zur Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben für die Energieeffizienz.

Umfassende Aufgabenstellung
unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen in Errichtung und Betrieb.

Auswahl eines qualifizierten Planungsteams
durch vorgeschaltete Präqualifikationsverfahren.

Mehrstufiges Auswahlverfahren für den Entwurf
mit einer Konzept- und einer Entwurfsphase mit detaillierter Baubeschreibung und Kostenkennwerten.

Definition der Grenzwerte für die Energieeffizienz
unter Einbeziehung des gesamten Energiebedarfs, für die maximalen sommerlichen Raumtemperaturen und für den
maximalen CO2-Gehalt der Raumluft bei Projektstart und Fortschreibung der Ziele in einem für alle Projektbeteiligten
verbindlichen Lastenheft.

Vorentwurfphase mit umfassendem Energie- und Behaglichkeitskonzept
sowie flexibler Nutzungskonzepte.

Kompetenzbündelung auf den Architekten
durch Beauftragung aller Leistungsphasen der Gebäude-, der Ausstattungs- und der Außenanlagenplanung sowie der Energiekonzeption, der planungsbegleitenden Energieberatung und der planungs- und ausführungs-
begleitenden Überwachung der Projektziele und des Lastenhefts zum Energiekonzept.

Frühzeitige Einbeziehung der Nutzer und Betreiber
Bildung von Sachkundigen- und Expertenrunden mit vorgeschalteten Arbeitsgruppen zur Erarbeitung der Nutzer-
und Betreiberinteressen und –ziele.

Einbeziehung der Öffentlichkeit
durch Informationsveranstaltungen, Arbeitskreise, Veröffentlichung und Publikation der Planungsziele und -inhalte,
Installation einer Webcam zur Dokumentation des Bauablaufs, Produktion einer Projektbroschüre und eines Films
zum Gebäudeentwurf und Energiekonzept, Einrichtung eines projektbezogenen Internetauftritts.

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