Öffnen der Flurtüren

Das Öffnen der Raumtüren führt zu keiner Funktions-beeinträchtigung des Lüftungskonzepts, da die Überströmung von der Raumzone in den Flur systembedingt ohnehin vorgesehen ist und der Kreislauf dadurch nicht beeinträchtigt wird. Wenn also das subjektive Bedürfnis besteht, eine Fläche im Raum zu öffnen, können dies die Raumtüren sein. Die Nachteile des fehlenden Schallschutzes sind vergleichbar mit den Störungen, die bei geöffneten Fenstern auftreten können.

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TÜREN IN DIE FLURE ODER ZWISCHEN RÄUMEN
OHNE BRANDSCHUTZANFORDERUNGEN KÖNNEN
BEDENKENLOS OFFENGEHALTEN WERDEN !


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ALLE SELBSTSCHLIESSENDEN TÜREN, IN DER REGEL BRAND- ODER RAUCHÜBERSCHLAGSHEMMENDE TÜRANLAGEN, DÜRFEN AUS SICHERHEITSGRÜNDEN NICHT BLOCKIERT WERDEN. WEDER IN SCHLIESS- NOCH IN OFFENSTELLUNG !


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